Fördermittel für Existenzgründer
Gründungszuschuss der Agentur für ArbeitDer Gründungszuschuss ist ein Fördermittel der Arbeitsagentur, mit dem eine Existenzgründung im Haupterwerb aus dem ALGI (Arbeitslosengeld 1) gefördert werden kann. Er kann gewährt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen hat, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Abs. 3 SGB III beruht („kurze“ Anwartschaftszeit).
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über weitere Details zum Gründungszuschuss. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auch HIER |